Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 und 2 LFGB über die Überschreitung festgelegter zulässiger Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen und das Vorhandensein nicht zugelassener oder verbotener Stoffe

Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich nicht um amtliche Warnungen. Diese Informationen sind keine behördlichen Einschätzungen zum Risiko künftiger weiterer Verstöße.
Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die jeweils untersuchte Probe.


(Durch einen Klick auf den Datensatz erhalten Sie nähere Informationen.)


Information der Öffentlichkeit gemäß § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 3 LFGB über sonstige Verstöße im Anwendungsbereich des LFGB

Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich nicht um amtliche Warnungen. Diese Informationen sind keine behördlichen Einschätzungen zum Risiko künftiger weiterer Verstöße.
Die Informationen stellen ausschließlich den Sachverhalt zum Zeitpunkt der amtlichen Kontrolle dar.